Informationen rund um die Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Möhnesee

Die Feuerwehr Möhnesee besteht aus verschiedenen Einheiten von Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Musikzügen und Ehrenabteilung. Sie ist eine reine freiwillige Feuerwehr. Das bedeutet ihre Mitglieder, in allen Bereichen, sind rein ehrenamtlich tätig.


Dieses ist in einem Großteil (ca. 85%) der 396 Städte und Gemeinden in NRW der Fall, denn in unserem Bundesland gibt es 31 Berufsfeuerwehren und 396 Freiwillige Feuerwehren. Ca. 80.000 ehrenamtliche und ca. 14.000 hauptamtliche Kräfte verteilen sich in den Kommunen auf ca. 2.700 Standorte mit ca. 14.000 Fahrzeugen. Jede der 396 Feuerwehren besteht aus einem oder mehreren Löschzügen (taktischen Einheiten mit entsprechenden Fahrzeugen) und ist an mindestens einem Standort vertreten.

Die Einsatzabteilung

In der Gemeinde Möhnesee ist diese aufgeteilt in drei Löschzüge. Einheiten gibt es in den Ortsteilen: Körbecke, Büecke, Wippringsen (Löschzug 1); Günne, Delecke (Löschzug 2); Völlinghausen, Wamel und Brüllingsen (Löschzug 3). Die aktiven Mitglieder sind zwischen 18 und 67 Jahren alt. Ihnen stehen für ihre vielfältigen Aufgaben modernes Gerät und Ausrüstung in verschiedener Form zur Verfügung. Neben dem „normalen“ Einsatzdienst der aktiven Wehr wie Brand- und technische Hilfeeinsätze wird auch die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung in den örtlichen Kindergärten, den Schulen und den Altenheimen durchgeführt. Aber auch die Unterstützung bei örtlichen Belangen und die Pflege von Traditionen und der Kameradschaft kommen natürlich nicht zu kurz.

Die Jugendfeuerwehr

Für Jugendliche im Alter von 10-17 Jahren besteht in den Ortsteilen Körbecke, Günne, Völlinghausen und Wamel eine Jugendfeuerwehr. Die Themen der Übungsabende bestehen zum einen aus feuerwehrtechnischem Unterricht, dazu gehören Fahrzeug- und Gerätekunde, Knoten und Stiche, 1. Hilfe, verschiedene Einsatz-übungen und zum anderen aus Jugendarbeit zu der Spiele, Ausflüge und sportliche Aktivitäten gehören. Unter dem Motto: “Technik, Sport und Spaß“ kann man bei der Jugendfeuerwehr von spannenden Feuerwehrinhalten bis zu Freizeiten und Ausflügen eine Menge erleben und lernen. Wer wissen will, was eine Jugendflamme ist, sich zum Thema „Neue Medien“ oder Naturwissenschaften fortbilden will oder ganz einfach neue Freunde treffen will, der ist hier genau richtig.

Die musiktreibenden Einheiten

In den Ortsteilen Körbecke und Brüllingsen gibt es musiktreibende Einheiten der Feuerwehr Möhnesee. Es gibt dort einen Musikzug, einen Spielmannszug und einen Tambourkorps mit angegliederten Jugendabteilungen.

Die Ehrenabteilung

Zusätzlich zu den bisher erwähnten Abteilungen existiert eine Ehrenabteilung. Nach Erreichen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen werden die Mitglieder in die Ehrenabteilung überstellt.

Die Übungsabende der Einheiten und Kontaktdaten könnt Ihr unserer Internetseite entnehmen. Gerne stehen wir Euch für weitere Fragen zur Verfügung.


Die Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr hat jede Menge Aufgaben. Viele davon haben mit Feuer nichts zu tun. Wir helfen und sichern bei Unfällen und Naturkatastrophen und sind im Notfall für die Bürgerinnen und Bürger am Möhnesee zur Stelle. Retten, Löschen, Bergen, Schützen – gemeinsam helfen wir!
Vieles was wir tun ist „relativ“ ungefährlich. Doch es kann auch brenzlig werden. Wenn wir in den Einsatz fahren sind Gesundheit und körperliche Fitness nötig. Willkommen sind bei uns aber alle - auch wenn sie nicht so fit sind. Wir haben Aufgaben für jede und jeden.
Wir löschen nicht nur Brände. Zu unseren Aufgaben gehört z.B. auch der Einsatz nach Unfällen oder Stürmen, das Beseitigen von Öl- oder Gaslecks oder die Hilfe bei Überflutungen. Immer da wo Hilfe gebraucht wird.

Geschlecht oder Herkunft spielt für eine Mitgliedschaft bei uns keine Rolle. Auch nicht, ob du bereits weißt, wo deine Stärken liegen, oder es mit uns herausfinden möchtest. Bei uns finden alle eine Aufgabe, um sich selbst voranzubringen und damit einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Willst Du dich gemeinsam mit uns für die Sicherheit und Gemeinschaft in der Gemeinde Möhnesee einsetzen?
Bei uns warten spannende Aufgaben, die für Ausgleich zum Alltagsstress sorgen, Dir neue Fähigkeiten vermitteln und an denen Du wachsen kannst.



Teamgeist, Offenheit, Kameradschaft und Leistungsbereitschaft – das macht die Freiwillige Feuerwehr Möhnesee aus!


Fragen und Antworten rund um die Feuerwehr

Muss ich die Ausrüstung selber bezahlen?

Die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird von der jeweiligen Gemeinde gestellt. Sie besteht aus einem Einsatzanzug, Sicherheitsstiefeln, Handschuhen und dem Feuerwehrhelm.

Bekommt man für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Geld?

Die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Allerdings erhalten die Arbeitgeber von Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen, die an einem Einsatz teilgenommen haben, den während des Einsatzes fortgezahlten Lohn bzw. das Gehalt von der Gemeinde erstattet. Selbstständige erhalten für Einsätze Erstattungen ihres Verdienstausfalls.

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?

Nein, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag.

Was macht die Jugendfeuerwehr?

Technik, Sport und Spaß: bei der Jugendfeuerwehr kann man von spannenden FeuerwehrInhalten bis zu Freizeiten und Ausflügen eine Menge erleben und lernen. Wer wissen will, was eine Jugendflamme ist, sich zum Thema „Neue Medien“ oder Naturwissenschaften fortbilden will oder ganz einfach neue Freunde treffen will, der nimmt Kontakt zur lokalen Jugendfeuerwehr auf. Mehr Infos gibt es bei der Jugend Feuerwehr NRW.

Was ist der Unterschied zwischen einem aktiven, passiven und einem Fördermitglied?

Aktive Mitglieder sind in verschiedenen Rollen für die Freiwilligen Feuerwehren tätig. Wer seine Zeit aus unterschiedlichsten Gründen aktuell nicht zur Verfügung stellen kann, hat die Möglichkeit seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Und wer die Freiwilligen Feuerwehren finanziell unterstützen möchte, kann Mitglied in dem Förderverein seiner Feuerwehr werden. Wichtig ist: Geänderte Lebensumstände, Beruf oder Familie machen es nicht immer möglich, rund um die Uhr verfügbar zu sein. Deshalb bieten wir flexible Modelle an bzw. testen diese zur Zeit, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag leisten können.

Wie kann man als Interessentin bzw. Interessent die Freiwillige Feuerwehr kennenlernen?

Jede Feuerwehr bietet die Möglichkeit, bei Übungsabenden reinzuschnuppern und die Tätigkeiten sowie die Feuerwehrmitglieder kennenzulernen. Eine Tätigkeit im echten Einsatz ist aber verständlicherweise auf Probe nicht möglich. Hierfür bedarf es einer gewissen Grundausbildung. Beim Schnuppertermin lernt man aber auf jeden Fall schon einmal die Wache, das Team und die Atmosphäre kennen. Und darauf kommt es ja am meisten an.

Welche Vorkenntnisse muss man mitbringen (technisch, handwerklich, medizinisch)?

Zunächst mal Begeisterung für das Ehrenamt und dafür, Menschen zu helfen. Für den Einsatzdienst ist eine gewisse technische Affinität von Vorteil, alles weitere wie z.B. Erste Hilfe wird in der Grundausbildung trainiert. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle Interessentinnen und Interessenten wichtig, ansonsten kommen die Vorkenntnisse ganz auf die Tätigkeit an, die man ausüben will. Wer in der Einsatzplanung helfen will, sollte ein gutes Organisationstalent haben, wer Kommunikation macht, sollte die deutsche Rechtschreibung beherrschen. Für jedes Vorwissen bemühen wir uns, eine passende Tätigkeit zu finden. Und was noch nicht vorhanden ist, trainieren wir gemeinsam. "Für mich. Für alle." eben!

Gibt es eine Aufnahmetest oder eine Aufnahmeprüfung?

Das variiert je nach Tätigkeit. Die Grundausbildung mit entsprechenden Leistungsnachweisen ist für eine Verwendung im Einsatzdienst Pflicht. Für Einsätze mit Atemschutzgerät ist zudem der Nachweis der Atemschutztauglichkeit erforderlich.

Gibt es eine Altersgrenze?

Für den aktiven Einsatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Personen zwischen 18 und 67 Jahren geeignet. Mit dem Ausscheiden der Angehörigen aus dem Einsatzdienst treten diese in die Ehrenabteilungen über. Eine gesetzliche Altersobergrenze für Angehörige außerhalb der Einsatzabteilung gibt es nicht. Ganz besonders freuen wir uns übrigens über Ehemalige, die Lust haben, ihr Wissen neuen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen oder in unterstützenden Tätigkeiten mit anzupacken.

Wie funktioniert die Ausbildung

Generell unterscheidet man zwischen Grundausbildung, technischer Ausbildung und Führungsausbildung. Die Grundausbildung oder Truppfrau- bzw. Truppmannausbildung wird auf Stadt-, bzw. Kreisebene durchgeführt und beinhaltet die Grundausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Technische Ausbildung beinhaltet u.a. die Grundlagenlehrgänge Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker. Die Führungsausbildung beinhaltet Einsatztaktische Maßnahmen, Baukunde, Führungslehre, Führungssysteme uvm. Sie befähigt zum Führen und zum Leiten von Einsätzen. Wichtig ist: wir legen viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung und lehren unter dem Motto "Für mich. Für alle."

Was passiert, wenn ich umziehe?

Die Entfernung zwischen Arbeit, Zuhause und Feuerwache ist kritisch für den Einsatzdienst. Ein Umzug bedeutet aber nicht gleich, die Mitgliedschaft beenden zu müssen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel durch den Wechsel in eine andere Wache, andere Einsatzzeiten oder Wochenenddienste. NRW ist ein großes Bundesland mit einer hohen Dichte an Feuerwachen. Da dürfte für jeden, der sich engagieren möchte, etwas dabei sein.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin wechsele?

Ein Wechsel des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin kann, je nach lokaler Veränderung, auch die Gegebenheiten rund um die Einsatzmöglichkeiten verändern. Auf jeden Fall sollte vor dem Jobwechsel die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr erwähnt werden, sie ist nämlich oft ein enormer Pluspunkt!

Was passiert, wenn ich eine Familie gründe?

Ganz klar: Prioritäten verschieben sich und viele unserer Mitglieder nehmen sich für die anstrengende Zeit der ersten Monate oder gar Jahre eine Auszeit. Wenn sich das Familienleben eingespielt hat und wieder Zeit für das Ehrenamt ist, begrüßen wir jedes Mitglied gerne zurück. Und übrigens: Der Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten für die Feuerwehrleute ist auch bei uns ein großes Thema und bedarf ebenso fleißiger Helferinnen und Helfer.

Was passiert, wenn ich Urlaub nehme/in den Urlaub fahren will?

Die Einsatzplanung stellt sicher, dass auch Feuerwehrleute ihren wohlverdienten Urlaub genießen können.


Fragen und Antworten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rund um die Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr

Was muss mein Arbeitgeber/meine Arbeitgeberin wissen, wenn ich mich für eine Mitgliedschaft interessiere?

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Unternehmen zu haben, kann ein enormer Vorteil sein. Nicht nur, weil sie sich direkt als Sicherheits-, Gesundheits- oder Brandschutzbeauftragte qualifizieren, sondern weil sie auch vom Wesen her allerbeste Tugenden an den Tag legen: Kameradschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Hilfsbereitschaft. Und für die Einsatzzeiten wird dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin Lohnausfall erstattet. Das heißt, auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können unter dem Motto "Für mich. Für alle." etwas zur Gemeinschaft beitragen.

Kann ich als Unternehmen die Feuerwehr unterstützen?

Unternehmen können die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Sei es durch eine Kultur, die das Ehrenamt unterstützt und flexibel auf Trainings- oder Einsatzzeiten reagiert, durch Spenden (Mitgliedschaft im Förderverein), Räumlichkeiten für Trainings, Sachspenden für Feuerwehrveranstaltungen oder Örtlichkeiten für Übungen. Gerade mit Letzteren können viele Betriebe neue Reize anbieten, weil die Feuerwehren dann nicht zum 10. Mal die Personensuche in der eigenen Fahrzeughalle üben müssen.

Wer bezahlt den Arbeits- /Verdienstausfall bei Einsätzen?

Wenn die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/- innen für Einsätze, Ausbildung und Übungen freistellen, erhalten sie für den Ausfall die gesetzlich vorgesehene Kostenerstattung. Auch Selbständige haben Anrecht auf diese Kostenerstattung. Ein Merkblatt dazu finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hier.